Allgemeine Teilnahmebedingungen
für Wettkämpfe im Boulder- und Kletterzentrum ROX Herrenberg
1. Anwendungsbereich
1.1 Veranstalter der über CruxCount verwalteten Boulder- und Kletterwettkämpfe ist:
Boulder- und Kletterzentrum Herrenberg GmbH
Ohmstraße 6
71083 Herrenberg
E-Mail: info@rox-herrenberg.de
1.2 Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmenden und dem Veranstalter zustandekommende Rechtsverhältnis. Sie sind in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmenden erfolgen und vom Veranstalter bekannt gegeben werden, werden Vertragsbestandteil, sofern die/der Teilnehmende nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang widerspricht.
1.3 Mit der Anmeldung erkennt die/der Teilnehmende diese Bedingungen an. Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte haben minderjährige Teilnehmende über den Inhalt der Teilnahmebedingungen zu informieren und aufzuklären, insbesondere bezüglich der gesundheitlichen Anforderungen.
1.4 Daneben hat die/der Teilnehmende mit dem Betreiber der Kletterhalle, in der die Wertung erbracht wird, einen gesonderten Vertrag über die Hallennutzung zu schließen (z. B. Tageseintritt oder Dauerkarte).
2. Startberechtigung und Sicherheit
2.1 Startberechtigt sind Personen, die das 7. Lebensjahr vollendet haben. Noch nicht Volljährige müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden oder — sofern sie das 14. Lebensjahr vollendet haben — eine schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten vorlegen.
2.2 Sondergeräte oder Hilfsmittel sind nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters zugelassen.
2.3 Die Teilnehmenden haben die Hausordnung der ROX Herrenberg sowie die Anweisungen des Personals zu befolgen. Bei Zuwiderhandlungen ist der Veranstalter berechtigt, die/den betreffenden Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen und/oder zu disqualifizieren.
3. Anmeldung und Abmeldung
3.1 Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über CruxCount. Anmeldungen per E-Mail oder in anderer Form werden nicht berücksichtigt.
3.2 Die Höhe eines etwaigen Teilnahmebeitrags wird in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung bekannt gegeben.
3.3 Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar.
3.4 Die korrekte Angabe der personenbezogenen Daten bei der Anmeldung obliegt der/dem Teilnehmenden. Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Angaben sind ausgeschlossen.
3.5 Abmeldungen sind per E-Mail an info@rox-herrenberg.de zu richten.
4. Datenerhebung und Einwilligung
4.1 Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt die/der Teilnehmende in diese Speicherung und Verarbeitung ein.
4.2 Name, Vorname, Altersklasse und Ergebnis werden im Scoreboard der Veranstaltung veröffentlicht. Sofern ein Profilbild hinterlegt ist, wird dieses ebenfalls im Scoreboard angezeigt. Das Scoreboard ist öffentlich ohne Anmeldung einsehbar. Mit der Anmeldung willigt die/der Teilnehmende in diese Veröffentlichung ein.
4.3 Die/der Teilnehmende kann der Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung ihrer/seiner personenbezogenen Daten jederzeit schriftlich oder per E-Mail an info@rox-herrenberg.de widersprechen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung.
5. Verhalten im Wettkampf und auf der Plattform
5.1 Die Erfassung der Ergebnisse erfolgt durch die Teilnehmenden selbst oder durch beauftragte Wettkampfrichter. Das Prinzip der Fairness und Ehrlichkeit ist von allen Teilnehmenden zu respektieren.
5.2 Verstöße gegen die Wettkampfregeln können gemeldet werden. Der Veranstalter ist verpflichtet, diese zu prüfen und gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen.
5.3 Auf der Plattform sind Inhalte mit rassistischen, beleidigenden, menschenverachtenden oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten verboten. Der Veranstalter behält sich vor, entsprechende Inhalte zu entfernen oder Teilnehmende zu sperren.
6. Haftungsausschluss
6.1 Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen berechtigt oder verpflichtet, Änderungen an der Durchführung einer Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht gegenüber den Teilnehmenden.
6.2 Der Veranstalter haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden durch seine Organe, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden beschränkt. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt nach den gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
6.3 Die Teilnehmenden haben sich vor jeder Veranstaltung eigenverantwortlich über etwaige gesundheitliche Risiken zu informieren. Mit der Anmeldung erklären sie, für die Teilnahme ausreichend trainiert und körperlich geeignet zu sein. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
6.4 Die Teilnehmenden haben sich in der Kletterhalle vom Personal einweisen zu lassen und die Warnhinweise des Betreibers zu beachten.
6.5 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände der Teilnehmenden. Eine Absicherung gegen Diebstahl obliegt den Teilnehmenden selbst.
7. Sperre, Disqualifikation und Ausschluss
7.1 Macht die/der Teilnehmende bei der Eintragung von Kletterleistungen falsche Angaben, kann sie/er teilweise (Sperre) oder vollständig von der Veranstaltung ausgeschlossen werden (Disqualifikation).
7.2 Verhält sich die/der Teilnehmende in einer Weise, die das Ansehen des Veranstalters schädigt, behält sich dieser vor, die/den Teilnehmende/n von der Veranstaltung auszuschließen.
8. Widerrufsrecht
Bei Fernabsatzverträgen über Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin vorsehen, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die einschlägige gesetzliche Regelung.
Stand: Mai 2026